11. - Januar - 2024

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden

Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht
umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft.
Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20
Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die
Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn
vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme
auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich
schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 01. Januar 2025 verlängert. Wer dann
noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern
sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.