14. - April - 2023

Return of the Höchstrechnungszins?

Anfang 2022 wurde der Höchstrechnungszins („Garantiezins“) für Lebensversicherungen von 0,9
auf homöopathische 0,25 Prozent abgesenkt – mit entsprechenden Auswirkungen auf die
Attraktivität klassischer Kapitallebensversicherungen. Zahlreiche Versicherer stellten das
Neugeschäft mit dieser Produktgattung komplett ein, da die vorgeschriebene
100-ProzentBeitragsgarantie in der damaligen Niedrigzinssituation kalkulatorisch kaum noch darstellbar
war.
Im Zuge der Zinswende könnte das bei den Deutschen traditionell beliebte Vorsorgemodell nun
ein Comeback erleben, denn unweigerlich steht die Frage nach einer Erhöhung des
Höchstrechnungszinses im Raum. Klar ist indes: Die Mühlen der Versicherungsregulierung
mahlen langsam, schon weil solche Zinsveränderungen traditionell am Jahresanfang erfolgen.
Das spiegelt auch eine aktuelle Umfrage der Ratingagentur Assekurata unter 23 relevanten
Marktteilnehmern wider. Nur drei von ihnen rechnen mit einer Erhöhung schon 2024. Elf
erwarten sie für 2025, fünf eher später. Vier Versicherer bezweifeln gar, dass der
Höchstrechnungszins überhaupt angehoben werden wird. Angesichts der Inflation erscheinen
fondsgebundene Versicherungen, mit oder ohne Garantie, ohnehin als vielversprechender.