05. - Dezember - 2025

Kann PEPP zukünftig endlich durchstarten?

Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European
Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln
unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes
EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022
ging PEPP an den Start – und erwies sich seither als Rohrkrepierer. Europaweit haben bisher nur
zwei Anbieter entsprechende Produkte aufgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) macht dafür vor allem hohe bürokratische Hürden und den
starren Kostendeckel von jährlich 1 Prozent der Einzahlungen verantwortlich.
Genau hier setzt die EU-Kommission nun mit einer PEPP-Reform an. Das sogenannte Basic-PEPP
soll ohne Kostendeckel und ohne Unterhaltung nationaler Unterkonten vertrieben werden
dürfen. Zudem wird die Beratungspflicht aufgeweicht. Der GDV sieht in der avisierten
Überarbeitung einen Schritt in die richtige Richtung, während der AfW Bundesverband
Finanzdienstleistung und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vor
Wissenslücken und Fehlentscheidungen warnen und deshalb eine obligatorische Beratung vor
Vertragsabschluss fordern.